Zum Hauptinhalt springen

Die nachfolgende Ausschreibung erfolgt im Rahmen der Richtlinie WIR! Wandel durch Innovation in der Region aus der Programmfamilie Innovation & Strukturwandel Zweite Auswahlrunde , Bundesanzeiger vom 08.11.2019 (Link zur Förderrichtlinie).

I. Zielsetzungen des BioZ Innovationsraums

BioZ strebt Innovationen für die biobasierte Wirtschaft an. Der in Deutschland seit einigen Jahren beschrittene Transformationspfad hin zu einer post-fossilen Wirtschaftsform gewinnt gegenwärtig zunehmende Bedeutung. Der European Green Deal gibt mit dem Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 den Rahmen vor. Auf nationaler Ebene bündelt die Bundesregierung ihre Anstrengungen in der nationalen Bioökonomiestrategie. Die Fridays-for-Future-Bewegung, sowie das kürzlich vom Bundesverfassungsgericht verkündete Urteil zum Recht auf Zukunft, spiegeln den gesellschaftlichen Druck für ein zukunftsfähiges Wirtschaften wider. Im Trend liegen nachhaltige Lebensstile, in denen klimaneutral hergestellte Produkte auf Basis von erneuerbaren Kohlenstoffen eine zentrale Rolle spielen. Die Nachfrage treibt die großen Akteure der kohlenstoffbasierten Industrie an (z.B. Chemie, Automobil, Bau). Auch die Lebensmittelindustrie setzt nachhaltigere und biobasierte Produkte zunehmend an erste Stelle ihrer Agenda.

BioZ bildet ein Innovationsystem in den drei mitteldeutschen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, dessen Akteure die Chancen von biobasierten Innovationen nutzen und die Transformation der stark von der Kohlewirtschaft geprägten Region vorantreiben wollen. Mit der Entwicklung und Markteinführung neuer Verfahren, Produkte und Dienstleistungen sollen in der BioZ-Region mittelfristig neue Wertschöpfung und attraktive Arbeitsplätze entstehen. Langfristig soll sie zu einer Vorreiterregion der Biokonomie mit resilienten, sektorübergreifenden Wertschöpfungsnetzen der Agrar-, Lebensmittel- und Chemieindustrie werden.

Zielsetzung ist die Bildung schlagkräftiger F&E-Verbünde mit klaren, umsetzbaren und messbaren Ideen für biobasierte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Umsetzung am Markt muss als wahrscheinlich belegbar sein. Die Vorhaben sind auf den vorwettbewerblichen Bereich ausgerichtet und müssen Entwicklungsrisiken benennen. Im Idealfall verknüpfen sie Stoffströme der Agrar-, Lebensmittel- und Chemieindustrie neu, entwickeln leistungsfähige biologische und chemische Produktionssysteme oder bereiten eine Skalierung im regionalen Stoffstromverbund bis in die industrielle Produktion vor. Die Auswirkungen auf das regionale Wirtschaftssystem auf dem Weg zu einer Vorreiterregion müssen dargestellt werden. Eine beschreibende Einordnung in die Wertschöpfungsnetze vom Anbau über die Rohstoffbereitstellung bis zur Verarbeitung und Kreislauführung von Produkten ist Bestandteil der einzureichenden Skizzen.

II. Fördergegenstand

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte von BioZ Bündnispartnern, die passfähige Lösungsansätze für BioZ adressieren:

  • Erforschung, Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren, Prozesse und Produkte
  • Durchführbarkeitsstudien und Voruntersuchungen bis max. 18 Monate
  • Vorbereitung von industrieller Umsetzung der Verfahren in der Region (Innovation) und damit der Aufbau von Produktion, Arbeitsplätzen und Umsatz
  • Sichtbarmachung der Leistungsfähigkeit als Vorreiterregion, Imagegewinn und Fachkräfteschmiede

III. Antragsberechtigt

Antragsteller können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen und Hochschulen sein. Sie müssen dem BioZ Bündnis angehren, dies gilt für jeden Verbundpartner, der nach der positiven Evaluierung einen eigenen Antrag beim Projektträger einreichen will. Partner, die nicht der BioZ-Region (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) angehren, müssen aufzeigen, dass ihre Mitwirkung in besonderer Weise zur Stärkung des BioZ Innovationssystems beiträgt.

Grundsätzlich nicht förderfähig sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

IV. Förderquoten & Eigenanteil

Die Förderquoten werden individuell für jeden Partner festgelegt.

  • Universitäten, Hochschulen bis zu 100% (zusätzlich 20% Projektpauschale)
  • Forschungseinrichtungen bis zu 100%
  • Unternehmen bis zu 50% (Aufschläge für KMU und Zusammenarbeit möglich)

Für Unternehmen darf laut AGVO eine Förderquote für F&E-Vorhaben von 80 % und für Durchführbarkeitsstudien von 70 % nicht überschritten werden. Detaillierte Bestimmungen können der WIR! Förderrichtlinie entnommen werden. Die individuellen Förderquoten fallen i.d.R. geringer aus und können mit dem Projektträger im Vorfeld besprochen werden:

Die in der Skizze beantragten Fördermittel sind Maximalbeträge. Projektpauschalen und KMU Zuschläge sind in der Kalkulation der beantragten Fördermittel mit zu berücksichtigen, sowie in der Finanzübersicht darzustellen. Bitte berücksichtigen Sie bei pauschalisierter Gemeinkostenabrechnung der KMU einen Aufschlag von 100 % auf die Personalkosten.

Hinweis zum Eigenanteil und Beratungsangebot Projektträger

Unternehmen müssen einen angemessenen Eigenanteil in die Projekte einbringen und diesen auch realistisch darstellen können. Insbesondere für Förderneulinge und Kleinstunternehmen/Start-ups wird daher empfohlen eine frühzeitige Skizzeneinreichung und Beratung des zuständigen Projektträgers, Projektträger Jülich (PtJ), in Anspruch zu nehmen. Im Dokument Bonitätsüberblick[1] sind die zu erbringenden Dokumente und erforderlichen Auskünfte dargestellt. Die Ansprechpartnerin des PtJ ist:

Dr. Sara Jäckle, Projektträger Jülich

Tel.: 030 20199-3382

s.jaeckle@fz-juelich.de

V. Verfahren & Bewertung

Einreichung

Projektskizzen für den 3. Call können bis zum Stichtag am 20.4.2023, 16 Uhr als pdf Dokumente per Email eingereicht werden. Bitte richten Sie die Skizzen an das Innovationsmanagement und die jeweilige DG-Leiter:in:

  1. BioZ-IM: christina.peters@pi-culture.de

und

  1. Dialoggruppenleiter:in, dem/der das Projekt zugeordnet wird:

Die eingereichten Skizzen werden durch das BioZ-IM formal geprüft und erfordern gegebenenfalls Anpassungen.

Vorlagen werden durch das BioZ-IM auf dem Sharepoint und der Website zur Verfügung gestellt.

Die zentrale Koordination ist bei Verbundvorhaben festzulegen und ein Ansprechpartner zu benennen.

Der Umfang der Skizzen soll 10 Seiten (Schriftgröße 11, ohne Deckblatt) nicht überschreiten.

Es gibt keine Vorgaben zur Größe des Projekts / Verbunds und keine Verteilung des ausgeschriebenen Budgets auf die einzelnen Dialoggruppen.

Die Laufzeit der Projekte kann bis zu 3 Jahren betragen. Bei Durchführbarkeitsstudien bis zu 18 Monaten.

Bei investiven Projekten und sehr hohem Finanzbedarf (in Relation zum ausgeschriebenen Budget des Calls) möchten wir frühzeitig um Kontaktaufnahme zur DG Leitung und dem BioZ-IM bitten, um komplementäre Fördermöglichkeiten (z.B. Investitionszuschüsse) abklären zu können.

Auswahlverfahren

Die eingereichten Skizzen werden durch den BioZ Beirat unabhängig bewertet. Der Beirat erstellt aus den eingereichten Skizzen eine Empfehlungsliste und übermittelt diese an das BMBF und den Projektträger. Hier empfohlene Projektvorschläge sind berechtigt, direkt im Anschluss ihre Vollanträge beim Projektträger innerhalb einer Frist von 10 Wochen einzureichen. Um eine zügige Bearbeitung und Bewilligung dieser Projekte zu gewährleisten, sollten die vorgeschlagenen Skizzen entsprechend gut durchdacht und geplant sein:

  • vollständige Konsortien
  • Solide Arbeits- und Finanzplanung
  • Darstellung der Eigenanteile

Für die 3. Runde sind bis zu 1,5 Mio. Fördermittel vorgesehen. Sie werden an die Projekte vergeben, welche die höchsten Bewertungen durch den Beirat erhalten.

Bewertungskriterien (jeweils 0-5 Punkte):

Um eine gute Transparenz des Bewertungsverfahrens zu gewährleisten, sind die Bewertungskriterien nachfolgend dargestellt. Jede:r Skizzeneinreicher:in (bzw. der Koordinator bei Verbünden) erhält nach Abschluss des Bewertungsverfahrens für seine Skizze das Ergebnis der Bewertung. Durch dieses qualifizierte Feedback soll gewährleistet werden, dass die Entscheidungen nachvollziehbar und begründet sind. Nicht berücksichtigte Skizzen können hiermit gezielt nachbearbeitet werden und in den nächsten Runden erneut eingereicht werden.

Das Ergebnis der Bewertung erfolgt innerhalb von max. 6 Wochen nach dem Stichtag an die jeweiligen Koordinator:innen.

Die nachfolgenden Bewertungskriterien werden alle gleich gewichtet. Eine Anpassung in den nachfolgenden Calls ist möglich.

  1. Forschungs- und Entwicklungsansatz des Projekts
  • Sind die adressierten Projektziele verständlich beschrieben und untersetzt?
  • Welche Innovationshöhe oder Neuheitsgrad hat die vorgestellte Lösung? Wie grenzt sie sich zu anderen Aktivitäten (Projekten) ab?
  • Wie relevant ist der vorgestellte Lösungsansatz? Z.B. welche Prozessausbeuten werden abgeschätzt? Sind Effizienzsteigerungen zu erwarten?
  1. Passfähigkeit zu den Zielsetzungen von BioZ
  • Wie regional ist der Projektvorschlag? Inwieweit erfolgt die Wertschöpfung der Projektumsetzung in der Region?
  • Welches Potential zur Schaffung oder Absicherung von Arbeitsplätzen besteht?
  • Trägt das Projekt zum Strukturwandel bei? Ergibt sich ein positiver Beitrag zur Aufwertung der Region, der nach Außen dargestellt werden kann?
  1. Beitrag des F&E Ansatz im Projekt zum Klimaschutz und Ressourceneffizienz
  • Entspricht der Projektansatz der Kreislaufführung? Werden Reststoffe eingesetzt?
  • Inwieweit trägt das Projekt zu biobasierten Lösungen bei? Wie viel grüner Kohlenstoff steckt drin?
  • Ob Substitution oder neue biobasierte Lösung, welche Vermeidung/Reduktion von CO2 wird hierdurch erreicht?
  1. Potential & Umsetzung
  • Gibt es ein gutes und aussichtsreiches Verwertungskonzept? Ist die Patentsituation erläutert? Gibt es z.B. bereits Abnehmer, Märkte (bitte Quellen angeben)?
  • Welche Risiken bestehen und wie werden sie eingeschätzt? Wie ist die Wahrscheinlichkeit der machbaren und realen Umsetzung der Projektidee? Wie ist die Wettbewerbssituation?
  • Ist die Projektidee technisch und wirtschaftlich (regional) skalierbar wenn ja wie? Sind die Kompetenzen und Voraussetzungen in der Region vorhanden? Oder ist es z.B. ein Exportschlager (Lizenzierung, Nachnutzung) auch außerhalb der Region?
  1. Industriebeteiligung
  • Bei einer Industriebeteiligung von mindestens 50% bezogen auf die Gesamtprojektkosten erhalten die Projektskizzen 1 Punkt. Jeder weitere Prozentpunkt an Industriebeteiligung wird mit 0,1 Punkten honoriert. Punkte =
  • Beispielberechnung:
    • 51% -> 1,1 Punkte
    • 65% -> 2,5 Punkte
  • Ab 90% Industriebeteiligung wird die maximale Punktzahl (5) vergeben. Eine excelbasierte Vorlage zur Berechnung der Industriebeteiligung wird auf der BioZ Website zur Verfügung gestellt.
  1. Verbund, Projektplanung & -finanzierung
  • Sind alle notwendigen Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette im Konsortium vorhanden?
  • Passt der Arbeitsplan zu den Zielsetzungen und sind die Arbeitspakete nachvollziehbar dargestellt (Meilensteine/Ergebnisse)?
  • Sind die Finanz- und Personalplanung je Partner nachvollziehbar dargestellt und die Mittelverwendung effizient und bedarfsgerecht?

VI. Bereitgestellte Dokumente und Vorlagen

Alle Dokumente zum aktuellen Call und Vorlagen können im Downloadbereich der BioZ Website oder auf dem Sharepoint heruntergeladen werden.

Diesen Beitrag teilen

Zuletzt aktualisiert am: 18. Februar 2024, 17:26

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Newsletter abonnieren
Cookie Consent mit Real Cookie Banner